
|
Wie kam es zu den Völser Prozessen und worum ging es in diesen?
Man muss davon ausgehen, dass die Völser Prozesse von 1506 und 1510 vom Gerichtsherrn inszeniert worden sind. Die Kirche hatte nicht direkten Anteil daran. Leonhard von Völs, damals Landeshauptmann an der Etsch, hatte im Auftrag seines Landesherrn und (ab 1508) Kaisers Maximilian gegen die Republik Venedig Kriege geführt. 1505 hatte es im nahen Cavalese einen Hexenprozess gegeben. |
|
Ich nehme an, dass Leonhard dadurch Zugang zu dem Thema bekam und sensibilisiert wurde, Anzeigen, die sowieso vorlagen, aufzugreifen und damit die Basis für spektakuläre Prozesse zu schaffen. Man muss wissen: Leonhard trat ausschließlich kräftig auf. Unspektakuläre Spielchen waren für ihn nicht interessant. Ich nehme an, dass er den König bzw. Kaiser an seiner Seite hatte. Eine direkte Motivation für die Hexenprozesse hat es laut bestehender Aktenlage vielleicht nicht gegeben. In der Malefizordnung von 1499 steht, dass auf Ketzerei der Tod durch Verbrennung steht. Vergehen der Hexerei waren gleichgesetzt mit jenen der Ketzerei. Das bedeutete, dass durch eine Anzeige jede Person (mehr oder weniger Frauen) vor einem Sondergericht landete.
Was hatte man den Angeschuldigten vorgeworfen?
Es sind Prozessakten von sieben Frauen erhalten geblieben. Von einer achten Frau weiß man mit Sicherheit, dass auch sie verurteilt wurde. In den Prozessen besonders relevant war der Tatbestand des Teufelspaktes. Ein diesbezügliches Bekenntnis liegt bei allen vor. Auch haben alle Beschuldigten entweder Kinder selbst herbeigeschafft oder von anderen herbeischaffen lassen, getötet und gegessen. Die Frauen gestanden auch so genannte Ausfahrten – in Teufels Gefolgschaft – auf hölzernen Gegenständen wie etwa Bänken, Stühlen, Besen oder Stöcken. Eine sagte, sie sei auf einer Kuh geritten. Die Vorwürfe lauteten zudem auf zauberischen Kindsmord, Teilnahme an Festen auf bestimmten Teufelstanzplätzen, Wetterzauber, Schadzauber, Unzucht mit dem Teufel oder etwa Diebstähle von Lebensmitteln. Anna Jobstin wurde vorgeworfen, sie sei mit dem Teufel vermählt worden und die Königin von Engelland gewesen.
Hat es so genannte Dämonenversammlungen und Hexenflüge tatsächlich gegeben? Wir sind weit davon entfernt zu verstehen, was tatsächlich abgelaufen ist. Gewisse magische Elemente könnten durchaus im Spiel gewesen sein. Es gibt zweifelsohne Parallelen zwischen damaligen magischen Praktiken in Tirol und solchen, die heute noch beispielsweise in Form des Voodoo-Zaubers in Brasilien angewandt werden.
Was weiß man über die Hexenverbrennungen?
Man weiß nicht einmal, wo diese stattgefunden haben, nur dass und wie. Im Boden wurde ein Pfahl verankert, rundherum wurden Reisigbündel und Holzscheiter aufgeschichtet und die Person wurde im Büßerhemd an den Pfahl gekettet. Wenn der Verurteilten ein Pulversäckchen umgebunden wurde, galt das als Gnade, sie ist nämlich dann gleichsam explodiert, was die Tortur verkürzte. Von einer „leichteren Form“ der Verbrennung kann man sprechen, wenn die Verurteilte zuerst enthauptet oder erdrosselt und dann verbrannt wurde. Die Urgichten, aufgeschrieben in den Jahren 1506 und 1510, stammen von sieben Frauen aus Völs, Obervöls, Ums und St. Konstantin und sind zusammenfassende Schlussgeständnisse, die für die öffentliche Verlesung vor der Urteilsverkündung bestimmt waren. Bevor die Urteile feierlich verkündigt wurden, hatten die Angeklagten „ihre“ Geständnisse zu bekräftigen. Dann wurde die Person zur Richtstätte geführt und vom Henker gerichtet. Dies fand alles öffentlich statt im Sinne einer pädagogischen Zeigefingertaktik.
|